Im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten können Mitglieder der UWD die Hüpfburg kostenlos ausleihen.
Wann Immer Sie Ihre Wählergeimeinschaft in ihrer Dithmarscher Heimatgemeinde bei einem öffentlichen Anlass unterstützen wollen können Sie als Mitglied der UWD die Hüpfburg
anfragen.
Ihre Wählergemeinschaft möchte einen Beitrag leisten zu einem Fest im Sport- oder Schützenverein. Feuerwehr- Schul- Kindergarten- oder Schwimmbadfeste. Dann können Sie sich die Hüpfburg
ausleihen.
Es gibt ein paar Regeln
- Sie müssen Mitglied der UWD sein.
- Das Fest findet innerhalb Dithmarschen statt.
- Das Fest ist öffentlich und kostet keinen Eintritt.
- Das Bekleben der Hüpfburg ist verboten, auch das überkleben des UWD-Logos.
- Die Hüpfburg muss von Ihnen selbst abgeholt und zurück gebracht werden.
- Die Hüpfburg ist nicht zusätzlich versichert - für den Betreib haftet der Veranstalter.
- Die Hüpfburg muss durchgängig bewacht werden.
- Die Hüpfburg ist bevorzugt auf Rasen aufzubauen. (50 cm Heringe sichern die Burg)
- Die Hüpfburg muss vorschiftmäßig aufgebaut und gesichtet werden.
- Es dürfen 10-12 Kinder bis 12 Jahre ohne Schuhe gleichzeitig hüpfen.
- Es darf nicht im Dauer-Regen gehüpft werden.
- Gegenüber der UWD haftet der Ausleiher für Verlust und fahrlässigen Beschädigungen
Technische Daten der Hüpfburg
- Die Hüpfburg wiegt komplett mehr als 200 KG
- Es gibt einen Folie auf dem die Burg liegt, und einen 6 Meter breiten Fallschutz
- Die Burg hat ein Dach gegen die Sonne und Nieselregen
- 6 Meter breit 6 Meter tief 5 Meter hoch
- Gebläse hat 2000 Watt - Eurostecker (Keine Kabeltrommel dabei)
Zusätzliche empfehlen wir eine Bierzelt-Ganitur mit einen Sonnenschirm für die Helfer.
Sie benötigen mind 2 Personen zum abholen und einen Anhänger (400 KG)
Anfragen bitte über Kontakt
Fotos: Transport, Auf- und Abbau sowie Durchführung durch Eggert Braatsch und Freunde...